Verum, ut opinor, glaucia primus tulit ut comperendinaretur reus; antea vel iudicari primo poterat vel amplius pronuntiari.
von marlon911 am 22.10.2013
Jedoch glaube ich, dass Glaucia als Erster das Gesetz einführte, das es ermöglichte, die Verhandlung eines Angeklagten um zwei Tage zu verschieben. Zuvor mussten Fälle entweder sofort entschieden oder als weiterer Untersuchung bedürftig erklärt werden.
von ellie.u am 27.11.2022
Aber, wie ich meine, führte Glaucia zuerst ein, dass ein Angeklagter auf den dritten Tag vertagt werden sollte; zuvor konnte er entweder sofort verurteilt werden oder oder weitere Verfahrensschritte konnten angeordnet werden.