Atque etiam iudicium in praetura publicum exercuit; non enim praetereundum est ne id quidem.
von laura.956 am 21.06.2021
Er leitete während seiner Amtszeit als Prätor auch öffentliche Gerichtssitzungen, und diese Tatsache sollte nicht unerwähnt bleiben.
von rebecca.971 am 17.11.2024
Und überdies übte er öffentliche Rechtsprechung während seiner Prätur; denn auch dies darf nicht unerwähnt bleiben.