Hoc in illo maiestatis iudicio si licuisse sibi ostenderit, ego oportuisse concedam.
von alessia.958 am 01.11.2013
Wenn er in jenem Majestätsverfahren nachweisen wird, dass es ihm erlaubt war, werde ich zugestehen, dass es notwendig war.
von pepe.o am 03.12.2013
Wenn er in jenem Hochverratsprozess nachweisen kann, dass er dazu berechtigt war, werde ich zugeben, dass er es tun musste.