In quibus illud tempus sullanarum proscriptionum ac rapinarum praetermittam; neque ego istum sibi ex communi calamitate defensionem ullam sinam sumere, suis eum certis propriisque criminibus accusabo.
von lion.835 am 24.09.2022
Unter den Dingen werde ich jene Zeit der sullanischen Ächtungen und Plünderungen übergehen; und ich werde nicht zulassen, dass dieser Mann für sich selbst aus dem gemeinsamen Unglück irgendeine Verteidigung nehme, ich werde ihn mit seinen eigenen gewissen und besonderen Verbrechen anklagen.
von bennet.r am 08.06.2013
Ich werde die Zeit der Sullanischen Ächtungen und Plünderungen übergehen; und ich werde ihm nicht erlauben, das allgemeine Unglück als Verteidigung zu nutzen - stattdessen werde ich ihn mit seinen eigenen spezifischen und individuellen Verbrechen anklagen.