Etenim sic me ipsum egisse memoria tenetis ut in testibus interrogandis omnia crimina proponerem et explicarem, ut, cum rem totam in medio posuissem, tum denique testem interrogarem.
von thomas.a am 02.05.2022
Denn ihr erinnert euch gewiss, dass ich selbst so gehandelt habe, dass ich bei der Vernehmung von Zeugen alle Anklagepunkte darlegen und erklären konnte, sodass ich, nachdem ich die gesamte Angelegenheit in aller Ausführlichkeit dargestellt hatte, erst dann den Zeugen befragte.
von marie.869 am 07.07.2014
Ihr erinnert euch ja, wie ihc vorgegangen bin: Bei der Vernehmung von Zeugen würde ich zunächst alle Anklagepunkte vortragen und erklären, und erst nachdem ich den gesamten Sachverhalt offen dargelegt hatte, würde ich dann den Zeugen befragen.