Non gratia, non cognatione, non aliis recte factis, non denique aliquo mediocri vitio, tot tantaque eius vitia sublevata esse videbuntur.
von lennart.n am 12.12.2015
Weder durch Gunst, noch durch Verwandtschaft, noch durch andere rechtschaffene Taten, noch schließlich durch irgendeine mäßige Verfehlung werden seine so zahlreichen und so gewichtigen Laster gemildert erscheinen.
von lennox.9933 am 08.03.2020
Seine zahlreichen und schwerwiegenden Fehler können nicht durch Gefälligkeiten, Familienbeziehungen, andere gute Taten oder selbst durch die Tatsache, dass einige seiner Fehler gering sind, ausgeglichen werden.