Habetis eum consulem, qui et parere vestris decretis non dubitet et ea, quae statueritis, quoad vivet, defendere et per se ipsum praestare possit.
von xcara am 18.12.2015
Ihr habt den Konsul, der sowohl nicht gezögert hätte euren Beschlüssen zu gehorchen, als auch der, die beschlossen hat, solange sie lebt, zu schützen und die durch sich selbst übertroffen wird
von sophy942 am 31.10.2014
Ihr habt einen Konsul, der weder zögert, Euren Dekrete zu folgen, noch zögert, die von Euch festgelegten Dinge solange er lebt zu verteidigen und durch sich selbst zu garantieren.