Et, si me meis civibus iniuria suspectum tam graviter atque offensum viderem, carere me aspectu civium quam infestis omnium oculis conspici mallem; tu cum conscientia scelerum tuorum agnoscas odium omnium iustum et iam diu tibi debitum, dubitas, quorum mentes sensusque volneras, eorum aspectum praesentiamque vitare.
von einem Nutzer am 10.05.2013
Und, wenn ich meine Bürger durch Unrecht so schwerwiegend verdächtigt und bedrängt sehe, würde ich lieber den Anblick der Bürger entbehren wollen als von den feindseligen Augen aller erblickt zu werden. Du zweifelst, obwohl du im Bewusstsein deiner Verbrechen den gerechten und und dir schon lange gebührenden Hass aller erkennst, den Anblick und die Gegenwart von diesen zu vermeiden, derren Seele und Gefühl verletzt hast?
von ciara.q am 08.02.2024
Und wenn ich mich von meinen Mitbürgern zu Unrecht verdächtigt und so schwer beleidigt sähe, würde ich es vorziehen, ohne den Anblick der Bürger zu sein, als von den feindseligen Augen aller angestarrt zu werden; du aber, wenn du mit dem Bewusstsein deiner Verbrechen den dir längst geschuldeten gerechten Hass erkennst, zögerst du, den Anblick und die Gegenwart derjenigen zu meiden, deren Geist und Gefühle du verwundest?
von lara.s am 12.09.2019
Wenn ich mich zu Unrecht des Verdachts meiner Mitbürger erwehren und von ihnen tief gekränkt sähe, würde ich es vorziehen, mich ihren Blicken zu entziehen, als ihren feindseligen Blicken ausgesetzt zu sein. Du jedoch, dir deiner Verbrechen bewusst und wissend, dass der Hass aller gegen dich gerecht und längst überfällig ist, zögerst du noch, den Anblick und die Gegenwart derjenigen zu meiden, deren Geist und Seele du verwundet hast?