Atque hactenus loquantur etiam hac in instituendo divisione utuntur, sed ita, non ut iure aut iudicio, vi denique recuperare amissam possessionem, sed ut iure civili surculo defringendo usurpare videantur.
von kimberley.951 am 20.05.2018
Sie sprechen darüber und verwenden dieses Klassifikationssystem, jedoch nicht um verlorenes Eigentum durch Rechtsverfahren, Urteil oder Zwang zurückzugewinnen - vielmehr scheinen sie den Besitz lediglich durch die zivilrechtliche Gepflogenheit des Abbrechens eines Zweiges zu beanspruchen.
von fiete.w am 14.01.2021
Und so weit mögen sie sprechen und diese Teilung bei der Errichtung verwenden, jedoch derart, nicht dass sie durch Recht oder Urteil oder schließlich durch Gewalt den verlorenen Besitz zurückgewinnen könnten, sondern dass sie durch Zivilrecht vermittels des Abbrechens eines Zweiges den Besitz zu beanspruchen scheinen.