Saepe etiam res non sit necne, sed qualis sit quaeritur; ut cum l· opimi causam defendebat apud populum, audiente me, c· carbo consul, nihil de c· gracchi nece negabat, sed id iure pro salute patriae factum esse dicebat; ut eidem carboni tribuno plebis alia tum mente rem publicam capessenti p· africanus de ti· graccho interroganti responderat iure caesum videri; iure autem omnia defenduntur, quae sunt eius generis, ut aut oportuerit aut licuerit aut necesse fuerit aut imprudentia aut casu facta esse videantur.
von stella963 am 30.09.2024
Oft steht nicht zur Debatte, ob etwas geschehen ist, sondern vielmehr, welcher Art die Handlung war. Zum Beispiel, als L. Opimius sich vor dem Volk verteidigte (und ich war dort und hörte zu), leugnete der Konsul C. Carbo nicht, C. Gracchus getötet zu haben, sondern behauptete, es sei rechtmäßig zum Schutz des Vaterlandes geschehen. Ebenso hatte, als Carbo als Volkstribun diente und eine andere politische Perspektive vertrat, P. Africanus auf seine Frage über Ti. Gracchus geantwortet, dass die Tötung rechtlich gerechtfertigt erscheine. Tatsächlich können alle solchen Handlungen rechtlich verteidigt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie entweder angemessen, erlaubt, notwendig oder unbeabsichtigt oder zufällig ausgeführt wurden.
von sam.8999 am 21.07.2016
Oft wird nicht untersucht, ob etwas geschehen ist oder nicht, sondern von welcher Art es ist; wie als L. Opimius vor dem Volk seine Sache verteidigte, während ich zuhörte, C. Carbo, der Konsul, nichts über die Tötung des C. Gracchus abstritt, sondern behauptete, sie sei zum Wohle des Vaterlandes rechtmäßig geschehen; ebenso wie P. Africanus dem Carbo, der damals als Volkstribun die öffentlichen Angelegenheiten mit anderer Gesinnung betrachtete und ihn über Ti. Gracchus befragte, antwortete, dieser scheine zu Recht getötet worden zu sein; überdies werden alle Dinge rechtlich verteidigt, die derart sind, dass sie entweder hätten geschehen sollen oder erlaubt waren oder notwendig waren oder durch Unbesonnenheit oder durch Zufall geschehen zu sein scheinen.