Namque una in causis ratio quaedam est eius orationis, quae ad probandam argumentationem valet; ea autem et confirmationem et reprehensionem quaerit; sed quia neque reprehendi, quae contra dicuntur, possunt, nisi tua confirmes, neque haec confirmari, nisi illa reprehendas, idcirco haec et natura et utilitate et tractatione coniuncta sunt.
von zoe.a am 23.06.2023
In rechtlichen Verfahren gibt es eine spezifische Argumentationsmethode, die hilft, die eigene Position zu beweisen. Diese Methode umfasst sowohl die Unterstützung der eigenen Position als auch die Kritik am Gegenstandpunkt. Da man gegnerische Argumente nicht wirksam kritisieren kann, ohne die eigene Position zu etablieren, und umgekehrt die eigene Position nicht angemessen begründen kann, ohne gegnerische Argumente zu adressieren, sind diese beiden Aspekte in Theorie und Praxis naturgemäß miteinander verbunden und gleichermaßen wichtig.
von christopher.d am 19.07.2016
Denn es gibt eine gewisse Methode in Fällen dieser Rede, die für die Beweisführung wirksam ist; darüber hinaus sucht diese sowohl Bestätigung als auch Widerlegung; aber weil weder die Dinge, die dagegen gesprochen werden, widerlegt werden können, ohne dass man die eigenen Punkte bestätigt, noch diese bestätigt werden können, ohne jene zu widerlegen, sind diese Dinge daher sowohl von Natur aus als auch durch Nutzen und Behandlung miteinander verbunden.