Non inlicitatorem venditor, non qui contra se liceatur emptor apponet.
von benjamin.p am 22.10.2013
Ein Verkäufer darf keinen Scheinbieter einsetzen, und ein Käufer sollte nicht jemanden beauftragen, gegen sich selbst zu bieten.
von liah846 am 19.08.2015
Weder darf der Verkäufer einen Preistreiber einsetzen, noch darf der Käufer jemanden einsetzen, der gegen sich selbst bietet.