Quodsi ea, quae utenda acceperis, maiore mensura, si modo possis, iubet reddere hesiodus, quidnam beneficio provocati facere debemus.
von martha.h am 30.05.2013
Wenn aber Hesiod befiehlt, die Dinge, die man zur Nutzung erhalten hat, in größerem Maße zurückzugeben, sofern man dazu imstande ist, was sollten dann wir tun, die wir durch Wohlwollen angeregt wurden?
von theodor916 am 28.01.2017
Wenn Hesiod uns aufträgt, Geliehenes mit Zinsen zurückzugeben, wenn wir es vermögen, um wie viel mehr sollten wir dann jemandem vergelten, der uns Güte erwiesen hat?