Reliqua sunt in more: funus ut indicatur si quid ludorum, dominusque funeris utatur accenso atque lictoribus.
von georg.d am 25.12.2023
Das Übrige folgt der Sitte: Die Bestattung wird angekündigt, wenn Spiele stattfinden, und der Verantwortliche der Bestattung kann einen Begleiter und Eskorte in Anspruch nehmen.
von veronika.9873 am 22.06.2023
Die übrigen Dinge sind Gewohnheit: dass ein Begräbnis angekündigt wird, wenn etwas mit Spielen verbunden ist, und der Herr der Bestattung einen Herold und Liktoren verwenden darf.