Nihil domi, nihil militiae per magistratus gestum sine eorum auctoritate posse cuiquam probari?
von alexandar9866 am 19.10.2015
Nichts, was von Amtsträgern in zivilen oder militärischen Angelegenheiten unternommen wurde, konnte von jemandem ohne deren Autorität gebilligt werden.
von ciara.w am 24.11.2022
Nichts im Haushalt, nichts im militärischen Bereich kann von irgendjemandem als genehmigt gelten, was durch Magistrate ohne deren Autorität durchgeführt wurde.