Postremo, quas ad defensionem rationes reo dabimus, iis accusator ad alios ex culpa eximendos abutetur.
von kaan.b am 02.12.2014
Am Ende wird der Staatsanwalt ausgerechnet die Argumente, die wir zur Verteidigung des Angeklagten vorbringen, dazu missbrauchen, um andere von Schuld zu befreien.
von Mariam am 13.02.2023
Schließlich werden die Argumente, die wir dem Angeklagten zur Verteidigung geben, vom Ankläger dazu missbraucht werden, um andere von Schuld zu befreien.