Postea multis in legibus multa praterita esse, quae idcirco praeterita nemo arbitretur, quod ex ceteris, de quibus scriptum sit, intellegi possint; deinde aequitas rei demonstranda est, ut in iuridiciali absoluta.
von manuel.951 am 26.05.2017
In vielen Gesetzen sind verschiedene Punkte ausgelassen worden, aber niemand sollte annehmen, dass diese Auslassungen zufällig waren, da sie aus dem, was an anderer Stelle geschrieben steht, verstanden werden können. Danach sollte die Billigkeit der Sache dargelegt werden, ebenso wie in einer klaren rechtlichen Verteidigung.
von niklas.k am 27.04.2021
In vielen Gesetzen sind viele Dinge übergangen worden, die niemand deshalb als übergangen betrachten sollte, weil sie aus den anderen Dingen, über die geschrieben wurde, verstanden werden können; sodann muss die Billigkeit der Sache dargelegt werden, wie in einem absoluten Rechtsfall.