Nam maxime conservanda est ea, quae diligentissime sancta est; deinde, utra lex iubeat, utra vetet: nam saepe ea, quae vetat, quasi exceptione quadam corrigere videatur illam, quae iubet; deinde, utra lex de genere omni, utra de parte quadam; utra communiter in plures, utra in aliquam certam rem scripta videatur; nam quae in partem aliquam et quae in certam quandam rem scripta est, propius ad causam accedere videtur et ad iudicium magis pertinere; deinde, ex lege utrum statim fieri necesse sit, utrum habeat aliquam moram et sustentationem; nam id, quod statim faciendum sit, perfici prius oportet.
von ina.k am 08.08.2019
Die höchste Priorität sollte dem am sorgfältigsten festgelegten Gesetz gegeben werden. Betrachten Sie dann, ob ein Gesetz eine Handlung erfordert, während ein anderes sie verbietet, da ein Verbot oft durch eine Art Ausnahme eine Anforderung zu modifizieren scheint. Prüfen Sie als Nächstes, ob ein Gesetz eine gesamte Kategorie behandelt, während das andere nur einen spezifischen Teil abdeckt, und ob eines allgemein auf viele Situationen zutrifft, während das andere einen bestimmten Fall adressiert. Gesetze über spezifische Situationen neigen dazu, für den vorliegenden Fall relevanter und bedeutsamer für das Urteil zu sein. Überprüfen Sie abschließend, ob das Gesetz eine sofortige Handlung erfordert oder einen gewissen Aufschub erlaubt, da alles, was eine unmittelbare Handlung erfordert, zuerst ausgeführt werden sollte.
von enes.856 am 29.10.2021
Insbesondere zu bewahren ist dasjenige, was am sorgfältigsten sanktioniert wurde; sodann, welches Gesetz befiehlt, welches verbietet: denn oft scheint dasjenige, was verbietet, gleichsam durch eine gewisse Ausnahme das zu korrigieren, was befiehlt; ferner, welches Gesetz das gesamte Geschlecht betrifft, welches einen bestimmten Teil; was allgemein für viele Fälle geschrieben zu sein scheint, was für eine bestimmte Angelegenheit; denn dasjenige, was für einen Teil und für eine bestimmte Sache geschrieben ist, scheint dem Fall näher zu kommen und das Urteil mehr zu betreffen; sodann, ob aus dem Gesetz etwas sofort zu geschehen hat, ob es eine Verzögerung und Aufschub gibt; denn das, was sofort geschehen muss, soll zuerst vollendet werden.