Deinde omnia facta esse ab reo, quae in ipsius fuerint potestate; quod minusmmquam convenerit, factum sit, culpa id alterius accidisse.
von nathalie.d am 31.10.2015
Der Beklagte hat alles getan, was in seiner Macht stand; sollte weniger geschehen sein als vereinbart, so ist dies auf das Verschulden einer anderen Partei zurückzuführen.
von muhammet.u am 04.02.2023
Sodann wurden alle Handlungen vom Beklagten ausgeführt, die in seiner eigenen Macht standen; da weniger geschehen ist, als vereinbart wurde, ist dies durch das Verschulden eines anderen eingetreten.