Postea dicet suo quemque officio consulere oportere; nec, si ille peccasset, hunc oportuisse peccare; deinde, si ille deliquerit, separatim illum sicut hunc accusari oportere et non cum huius defensione coniungi illius accusationem.
von luis.v am 05.08.2021
Später wird er sagen, dass jeder seiner eigenen Pflicht nachkommen sollte; und nicht, wenn jener einen Fehler gemacht hätte, dass dieser hätte fehlen sollen; dann, wenn jener eine Verfehlung begangen hätte, sollte jener separat angeklagt werden, genauso wie dieser, und die Anklage jenes sollte nicht mit der Verteidigung dieses verbunden werden.
von jasmin.9976 am 04.08.2016
Er wird später argumentieren, dass jeder sich auf seine eigenen Verantwortlichkeiten konzentrieren sollte; und dass nur weil eine Person Unrecht getan hat, dies nicht bedeutet, dass eine andere dasselbe hätte tun sollen. Darüber hinaus sollte, wenn jemand eine Straftat begangen hat, diese Person separat angeklagt werden, genau wie der aktuelle Angeklagte, und seine Anklage sollte nicht mit der Verteidigung dieser Person vermischt werden.