Defensor autem cum cetera, si qua ex aliis incident constitutionibus, pertractarit, de ipsa remotione sic argumentabitur:
von muhammed.i am 05.03.2014
Der Verteidiger wird, nachdem er andere Angelegenheiten, falls solche aus anderen Rechtsvorschriften entstehen sollten, vollständig behandelt hat, sodann über die Entfernung selbst argumentieren.
von niels.g am 04.08.2024
Der Verteidiger wird, nachdem er andere mögliche Rechtspunkte behandelt hat, sodann Argumente zur spezifischen Frage der Entlassung vorbringen.