Accusator autem illum, cuius culpa id factum reus dicet, primum defendet, si poterit; sin minus poterit, negabit ad hoc iudicium illius, sed huius, quem ipse accuset, culpam pertinere.
von joline856 am 01.01.2024
Der Ankläger jedoch wird denjenigen, dessen Schuld der Angeklagte behaupten wird, zunächst verteidigen, wenn er kann; sollte er weniger dazu in der Lage sein, wird er bestreiten, dass die Schuld jenes anderen zu diesem Gerichtsverfahren gehört, sondern [die Schuld] desjenigen, den er selbst anklagt.