Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Marcus Tullius Cicero  ›  De Inventione (II)  ›  307

Deinde oportet accusatorem illud, quod ipse arguat, ab eo, quod defensor conparat, separare.

‹ Vorherige Textstelle  oder  Nächste Textstelle ›

Übersetzungen auf Latein.me

von leni.x am 02.05.2016
Es ist notwendig, dass der Ankläger dasjenige, was er selbst argumentiert, von dem zu trennen hat, was der Verteidiger vergleicht.

von marcus.869 am 30.08.2016
Der Ankläger muss dann seinen eigenen Argumentationsstrang von dem Vergleich, den die Verteidigung anstellt, abgrenzen.

Analyse der Wortformen

ab
ab: von, durch, mit
accusatorem
accusator: Ankläger, Angeber, Denunziant, prosecutor at trial
arguat
arguere: beschuldigen, argue, allege
arcuare: krümmen
conparat
conparare: EN: prepare, match, couple, pair
conpascere: gemeinsam weiden, auf gemeinsamem Land weiden lassen
defensor
defensor: Beschützer, Verteidiger
defensare: beschützen, verteidigen
deinde
deinde: darauf, hierauf, anschließend, dann, nachher, daraufhin
eo
is: derjenige, er, dieser, diese, dieses, sie, es, diejenige, das
idem: derselbe, dieselbe, dasselbe
eo: dahin, dorthin, desto
eare: gehen, marschieren
ire: laufen, gehen, schreiten
illud
ille: jener, jene, jenes, der dort, die dort, das dort
ipse
ipse: er selbst, sie selbst, es selbst, persönlich, gerade er, gerade sie, gerade es
oportet
oportere: beauftragen
quod
quod: weil, dass, welches, der Umstand dass, inwiefern, insofern als
quod: weil, dass, welches, der Umstand dass, inwiefern, insofern als
qui: welcher, der, wer, dieser (relativischer Satzanschluss)
qui: welcher, der, wer, dieser (relativischer Satzanschluss)
separare
separare: absondern

Ähnliche Textstellen

Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum