Nam et praetoris exceptionibus multae excluduntur actiones et ita ius civile habemus constitutum, ut causa cadat is, qui non quemadmodum oportet egerit.
von tea.z am 25.08.2018
Sowohl durch präatorische Ausnahmen werden viele Rechtshandlungen ausgeschlossen, und so haben wir das Zivilrecht festgelegt, dass derjenige seine Sache verliert, der nicht in der gebührenden Weise vorgegangen ist.
von lucy965 am 10.05.2020
Viele Rechtsansprüche werden durch die Einreden des Prätor blockiert, und unser Zivilrecht ist so gestaltet, dass derjenige, der nicht das Verfahren ordnungsgemäß befolgt, seinen Prozess verliert.