Deinde, quid controversiae sit, ponendum est in iudicationis expositione; quae quemadmodum inveniretur, ante dictum est.
von mohammad948 am 07.12.2021
Als Nächstes muss in der Darlegung des Urteils die Streitfrage benannt werden; wie diese zu identifizieren ist, wurde zuvor erläutert.
von casper966 am 22.03.2014
Was auch immer an Kontroverse bestehen mag, muss in der Darlegung der Urteilsfindung vorgebracht werden; wie diese zu finden sei, wurde zuvor besprochen.