Partes eius sunt duae, quarum utraque magno opere ad aperiendam causam et constituendam pertinet controversiam.
von elija.902 am 28.05.2023
Seine Teile sind zwei, von denen jeder wesentlich zur Eröffnung des Falls und zur Begründung der Kontroverse beiträgt.
von jadon871 am 20.04.2024
Es gibt zwei Teile, und beide sind sehr wichtig, um die Fakten aufzudecken und die Streitfrage zu definieren.