Et constitutiones quidem et earum partes exposuimus, exempla autem cuiusque generis tum commodius exposituri videamur, cum in unum quodque eorum argumentorum copiam dabimus; nam argumentandi ratio dilucidior erit, cum et ad genus et ad exemplum causae statim poterit accommodari.
von ruby.847 am 28.06.2020
Wir haben bereits die grundlegenden Prinzipien und deren Komponenten erklärt, aber es wird besser sein, Beispiele für jeden Typus zu präsentieren, wenn wir eine Sammlung von Argumenten für jeden von ihnen bereitstellen. Die Argumentationsmethode wird leichter zu verstehen sein, wenn sie sowohl auf den Falltyp als auch auf dessen spezifisches Beispiel unmittelbar angewendet werden kann.
von till858 am 15.04.2018
Und in der Tat haben wir die Verfassungen und ihre Teile dargelegt, aber wir werden die Beispiele jeder Art offenbar umso zweckmäßiger darlegen, wenn wir eine Fülle von Argumenten für jeden einzelnen von ihnen geben werden; denn die Methode des Argumentierens wird klarer sein, wenn sie sich sofort sowohl an die Art als auch an das Beispiel des Falls anpassen lässt.