Neque quisquam agri modum certum aut fines habet proprios; sed magistratus ac principes in annos singulos gentibus cognationibusque hominum, qui una coierunt, quantum et quo loco visum est agri attribuunt atque anno post alio transire cogunt.
von georg.974 am 16.04.2022
Niemand hat eine festgelegte Maßen Land oder eigene Grenzen; sondern Magistrate und Häuptlinge weisen einzelnen Stämmen und Verwandtschaftsgruppen von Menschen, die zusammengekommen sind, für einzelne Jahre so viel Land zu, wie und wo es ihnen passend erscheint, und im folgenden Jahr zwingen sie sie, an einen anderen Ort zu ziehen.
von timo.j am 22.08.2019
Niemand besitzt eine bestimmte Landfläche oder hat eigene feste Grenzen; stattdessen weisen die Beamten und Häuptlinge jedes Jahr den Stämmen und Familiengruppen, die zusammengesiedelt sind, eine Landfläche zu, die sie für angemessen halten, und an einem Ort, den sie für geeignet erachten, und zwingen sie im folgenden Jahr, woanders hinzuziehen.