Nam cum de loco et tempore eius rei controversia inferretur, et voce et manibus universi ex vallo, ubi constiterant, significare coeperunt, ut statim dimitterentur, neque omni interposita fide firmum esse posse, si in aliud tempus differretur.
von malina.c am 18.10.2022
Als nämlich über Ort und Zeit dieser Angelegenheit Streit entstand, begannen alle vom Wall, wo sie Stellung bezogen hatten, mit Stimme und Händen zu bedeuten, dass sie sofort entlassen werden sollten, und dass mit allem Vertrauen nicht festgehalten werden könne, wenn es auf eine andere Zeit verschoben würde.
von adam924 am 08.05.2018
Als nämlich eine Streitigkeit über Ort und Zeit dieser Angelegenheit entstand, begannen alle, die am Wall standen, sowohl durch Rufen als auch durch Gesten zu bedeuten, dass sie sofort entlassen werden sollten, und dass keine Zusage verlässlich sein könne, wenn die Sache auf einen späteren Zeitpunkt verschoben würde.