Omnia haec iam pridem contra se parari; in se novi generis imperia constitui, ut idem ad portas urbanis praesideat rebus et duas bellicosissimas provincias absens tot annis obtineat; in se iura magistratuum commutari, ne ex praetura et consulatu, ut semper, sed per paucos probati et electi in provincias mittantur; in se etiam aetatis excusationem nihil valere, cum superioribus bellis probati ad obtinendos exercitus evocentur; in se uno non servari, quod sit omnibus datum semper imperatoribus, ut rebus feliciter gestis aut cum honore aliquo aut certe sine ignominia domum revertantur exercitumque dimittant.
von leony8982 am 02.03.2019
All diese Vorbereitungen waren längst gegen ihn getroffen worden; neuartige Machtmittel waren eingerichtet worden, um ihn zu treffen, sodass dieselbe Person die Angelegenheiten in Rom kontrollieren und gleichzeitig zwei hochmilitärische Provinzen über Jahre hinweg aus der Ferne verwalten konnte; die Gesetze über Magistrate wurden verändert, um ihm zu schaden, sodass Personen nicht mehr wie üblich aus den regulären Ämtern des Prätors und Konsuls, sondern als ausgewählte Günstlinge einiger weniger in Provinzen entsandt wurden; selbst die Altersbefreiung galt nicht für ihn, während Veteranen früherer Kriege aufgerufen wurden, Armeen zu befehligen; und ihm allein wurde verweigert, was allen Kommandeuren immer gewährt worden war: das Recht, nach erfolgreichen Feldzügen mit Ehre oder zumindest ohne Schande nach Hause zurückzukehren und seine Armee zu entlassen.
von lijas8826 am 15.11.2015
All diese Dinge wurden bereits seit geraumer Zeit gegen ihn vorbereitet; gegen ihn neue Arten von Befugnissen errichtet, sodass derselbe Mann sowohl die städtischen Angelegenheiten an den Toren beaufsichtigen als auch zwei der kriegerischsten Provinzen während seiner jahrelangen Abwesenheit halten könnte; gegen ihn die Rechte der Magistrate verändert, damit nicht wie bisher aus Prätur und Konsulat, sondern nur durch wenige geprüfte und auserwählte Männer sie in die Provinzen entsandt würden; gegen ihn selbst sogar die Entschuldigung des Alters für nichtig erklärt, wenn aus früheren Kriegen jene, die für die Führung von Armeen bewährt waren, herbeigerufen würden; in ihm allein nicht bewahrt, was allen Befehlshabern stets gewährt worden war, dass sie nach erfolgreich geführten Angelegenheiten entweder mit einer gewissen Ehre oder zumindest ohne Schande nach Hause zurückkehren und ihre Armee entlassen könnten.