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von alexandra.849 am 14.07.2013
Der Admiral hatte das ausschließliche Recht, in dieser Angelegenheit zu handeln, ohne dass ein formeller Vorschlag vorgelegt werden musste.
von ayla.l am 26.09.2021
Dem Flottenbefehlshaber stand es als einzigem zu, in dieser Angelegenheit ohne jeglichen vorgelegten Beschluss zu handeln.