Wörterbuch für Latein-Deutsch und Deutsch-Latein

Übersetzungen  ›  Titus Livius  ›  Ab Urbe Condita (XLIII)  ›  170

Cum praeter rutilium nemo intercederet, censores ad pignera capienda miserunt multamque pro contione priuato dixerunt.

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Übersetzungen auf Latein.me

von friederike.x am 08.07.2016
Da außer Rutilius niemand Einspruch erhob, entsandten die Zensoren Beamte zur Beschlagnahmung von Eigentum und verhängten öffentlich eine Geldbuße gegen den Einzelnen.

von nick.916 am 17.08.2016
Als außer Rutilius niemand intervenierte, schickten die Zensoren Männer, um Besitztümer zu beschlagnahmen, und verhängten vor der Versammlung eine Geldstrafe gegen den Privatbürger.

Analyse der Wortformen

Cum
cum: obwohl (mit Konjunktiv), weil, während, da, als (mit Konjunktiv), nachdem, (immer) wenn, mit (Präposition)
praeter
praeter: außer, an ... vorbei, vorüber, außerdem noch, entgegenstehend, gegen, noch dazu
rutilium
rutilius: EN: Rutilius
nemo
nemo: niemand, keiner
intercederet
intercedere: dazwischentreten, dazwischengehen, Einspruch erheben
censores
censor: Zensor, Schätzer, scharfer Kritiker
ad
ad: nach, zu, an, bei, bis zu, zu ... hin
pignera
pignerare: versprechen, geloben, schwören, zusichern, verpfänden
capienda
capere: ergreifen, begreifen, fassen, einnehmen, fangen
miserunt
mittere: senden, schicken, loslassen, weglassen, werfen
multamque
multa: Strafe, Buße, Strafe am Eigentum
multus: zahlreich, viel
que: und
pro
pro: für, anstatt, angesichts, in Anbetracht, an Stelle von, vor
contione
contio: Versammlung, die Versammelten, Volksrede
priuato
privare: berauben
privatus: privat, persönlich, einer einzelnen Person gehörig, einem Privatmann gehörig
dixerunt
dicere: sprechen, sagen, nennen, ernennen, behaupten

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