Alteri consuli nullus certus finitus numerus ciuium romanorum, quem in supplementum legeret.
von michael.l am 05.11.2019
Dem anderen Konsul wurde keine bestimmte Begrenzung gesetzt, wie viele römische Bürger er als Verstärkung rekrutieren konnte.
von miran921 am 17.10.2015
Für den anderen Konsul war keine bestimmte festgelegte Anzahl römischer Bürger vorgesehen, die er für Verstärkungen hätte auswählen können.