Alteri consuli exercitus, qui erat in aetolia, est decretus, et ut in supplementum scriberet permissum ciuium sociorumque eundem numerum, quem collega.
von matthis.862 am 14.10.2021
Das Heer, das in Ätolien stationiert war, wurde dem anderen Konsul zugewiesen, und ihm wurde erlaubt, zur Verstärkung dieselbe Anzahl von Bürgern und Verbündeten anzuwerben wie sein Amtskollege.