Nam si est in foedere ita scriptum, ut ne si bellum quidem quis inferat, tueri me regnumque meum liceat, mihi fatendum est, quod me armis aduersus abrupolim, socium populi romani, defenderim, foedus uiolatum esse.
von alia939 am 08.01.2016
Denn wenn im Vertrag tatsächlich so festgehalten ist, dass es selbst dann nicht erlaubt wäre, mich und mein Königreich zu verteidigen, wenn jemand Krieg führt, so muss ich gestehen, dass ich durch meine Verteidigung mit Waffen gegen Abrupolus, einen Verbündeten des römischen Volkes, den Vertrag verletzt habe.
von robert823 am 21.04.2022
Wenn der Vertrag besagt, dass ich mich nicht einmal verteidigen darf, wenn jemand mich angreift, dann muss ich zugeben, dass ich durch meine militärische Verteidigung gegen Abrupolus, einen Verbündeten des römischen Volkes, den Vertrag verletzt habe.