Nam si verborum disceptationis res esset, quid foedus hasdrubalis cum lutati priore foedere, quod mutatum est, comparandum erat, cum in lutati foedere diserte additum esset ita id ratum fore si populus censuisset, in hasdrubalis foedere nec exceptum tale quicquam fuerit et tot annorum silentio ita vivo eo comprobatum sit foedus ut ne mortuo quidem auctore quicquam mutaretur?
von janick.958 am 13.12.2023
Schließlich, wenn es nur um Wortgefechte ginge, warum sollte man dann Hasdrubals Vertrag mit dem früheren, modifizierten Vertrag von Lutatius vergleichen? Der Vertrag von Lutatius enthielt ausdrücklich eine Klausel, die besagte, dass er nur mit Zustimmung des Volkes gültig sei, während Hasdrubals Vertrag keine solche Ausnahme aufwies. Zudem wurde Hasdrubals Vertrag durch jahrelanges stillschweigendes Einverständnis während seiner Lebenszeit bestätigt, und selbst nach seinem Tod wurde nichts verändert.
von lara907 am 05.12.2016
Denn wenn es sich um einen Wortstreit gehandelt hätte, warum sollte der Vertrag Hasdrubals mit dem früheren Vertrag des Lutatius verglichen werden, der verändert worden war? Im Vertrag des Lutatius war ausdrücklich hinzugefügt worden, dass er nur gültig sei, wenn das Volk zugestimmt hätte, während im Vertrag Hasdrubals nichts Derartiges ausgenommen worden war und durch das Schweigen vieler Jahre der Vertrag zu seinen Lebzeiten derart gebilligt wurde, dass nicht einmal nach seinem Tod etwas verändert wurde.