Eorum autem, quae obiecta sunt mihi, partim ea sunt, quibus nescio an gloriari debeam, neque quae fateri erubescam, partim quae uerbo obiecta uerbo negare satis sit.
von hasan.t am 04.08.2020
Von jenen Dingen, die mir vorgeworfen wurden, sind teils solche, bei denen ich nicht weiß, ob ich mich deren rühmen sollte, und die ich nicht zu bereuen brauche, teils solche, die, wenn sie nur mit Worten vorgebracht wurden, es genügt, sie mit Worten zu bestreiten.
von kaan.872 am 06.11.2015
Was die gegen mich erhobenen Vorwürfe betrifft, gibt es solche, auf die ich möglicherweise sogar stolz sein könnte und mich nicht zu schämen brauche, während andere schlicht durch eine einfache Verneinung abgetan werden können.