Consulti patres, cui consulatum populus romanus non negasset, ei ab se prouinciam negari, superbum rati, sortiri consules iusserunt.
von hannah945 am 05.05.2015
Als sie befragt wurden, hielten die Senatoren es für anmaßend, jemandem eine Provinz zu verweigern, dem das römische Volk das Konsulat nicht verweigert hatte, und befahlen daher den Konsuln, die Provinzen zu verlosen.
von lenard.963 am 25.02.2018
Die Väter, nach Konsultation und in der Überzeugung, dass es anmaßend wäre, jemandem, dem das römische Volk das Konsulat nicht verweigert hatte, von ihnen selbst eine Provinz zu verweigern, befahlen den Konsuln, das Los zu ziehen.