Priuatum rationem redditurum earum rerum esse, quoniam consul noluisset.
von elijah8899 am 23.10.2016
Dass ein Privatmann Rechenschaft über diese Angelegenheiten ablegen würde, da der Konsul unwillig gewesen war.
von tom.e am 06.06.2017
Eine Privatperson müsste für diese Dinge zur Rechenschaft gezogen werden, da der Konsul sich geweigert hatte, dies zu tun.