Inter multa alia testimonia ad causam pertinentia haec quoque uox, nimis uero euentu comprobata, ualuit, cur hostilia damnaretur.
von domenik.u am 07.06.2017
Unter vielen anderen, für den Fall relevanten Beweisen trug diese Aussage zusätzlich dazu bei, feindliche Handlungen zu verurteilen, da sie durch die tatsächlichen Ereignisse nur allzu deutlich bestätigt wurde.
von ferdinand914 am 22.04.2014
Unter vielen anderen Zeugnissen, die den Fall betrafen, hatte auch diese Aussage, die durch den Ausgang nur zu sehr bestätigt wurde, Gewicht, weshalb feindselige Handlungen verurteilt werden sollten.