Q· fuluio permissum, ut, qui milites ante sp· postumium q· marcium consules ciues romani sociiue in hispaniam transportati essent, et praeterea supplemento adducto, quo amplius in duabus legionibus quam decem milia et quadringenti pedites, sescenti equites essent, et socium latini nominis duodecim milia, sescenti equites, quorum forti opera duobus aduersus celtiberos proeliis usus q· fuluius esset, eos, si uideretur, secum deportaret.
von emily.937 am 06.09.2018
Fulvius wurde erlaubt, die Soldaten, die vor dem Konsulat von Postumius und Marcius als römische Bürger oder Verbündete nach Spanien geschickt worden waren, bei Wunsch mit sich zurückzunehmen. Dies umfasste Verstärkungen, die die Stärke von zwei Legionen auf mehr als 10.400 Infanteristen und 600 Reiter brachten, zuzüglich 12.000 lateinischer Verbündeter und 600 Reiter, deren tapferen Dienst Fulvius in zwei Schlachten gegen die Keltiberer in Anspruch genommen hatte.
von janosch977 am 10.12.2022
Quintus Fulvius wurde gestattet, dass diejenigen Soldaten, die vor den Konsuln Spurius Postumius und Quintus Marcius als römische Bürger oder Verbündete nach Hispanien transportiert worden waren, und darüber hinaus mit Verstärkung gebracht, durch welche mehr als zehntausendfünfhundert Infanteristen, sechshundert Reiter in zwei Legionen sein würden, und von den Verbündeten lateinischen Namens zwölftausend, sechshundert Reiter, deren tapfere Dienste in zwei Schlachten gegen die Keltiberer Quintus Fulvius genutzt hatte, diese, falls es gut erscheinen sollte, mit sich zurückführen dürfe.