Et postquam primo aequare, mox superare etiam est uisus, pars tribunorum plebis negare rationem eius habendam esse, quod duos simul unus magistratus, praesertim curules, neque capere posset nec gerere; pars legibus eum solui aequum censere, ut quem uellet praetorem creandi populo potestas fieret.
von emily.h am 20.10.2014
Und nachdem er zunächst gleich, bald sogar überlegen schien, behaupteten einige Volkstribunen, dass keine Rücksicht auf ihn genommen werden sollte, weil eine Person nicht zwei Ämter gleichzeitig, insbesondere kurulische, weder bekleiden noch ausüben könne; andere hielten es für angemessen, ihn von den Gesetzen zu befreien, damit dem Volk die Macht gegeben würde, den Prätor zu wählen, den es wolle.
von liv976 am 21.10.2021
Nachdem er zunächst die Erwartungen zu erfüllen und dann sogar zu übertreffen schien, argumentierten einige der Volkstribunen, dass seine Kandidatur nicht als gültig betrachtet werden sollte, da eine Person nicht zwei Ämter gleichzeitig, insbesondere höhere Staatsämter, bekleiden könne. Andere hingegen hielten es für angemessen, in seinem Fall eine Ausnahme von den Gesetzen zu machen, damit das Volk den Prätor wählen könne, den es wolle.