Nisi syracusarum ceterarumque captarum ciuitatium ornamentis urbem exornari fas fuerit, in ambracia una capta non ualuerit belli ius.
von lea.909 am 16.07.2013
Wenn es rechtmäßig wäre, die Stadt mit Schätzen aus Syrakus und anderen eroberten Städten zu schmücken, dann sollten auch die Kriegsregeln für die eroberte Stadt Ambrakia gelten.
von kristoph.g am 03.05.2020
Wenn es rechtmäßig war, die Stadt mit den Schmuckstücken von Syrakus und anderen eroberten Städten zu verzieren, sollte das Kriegsrecht in Ambrakia allein nicht gelten.