Si quis tale sacrum sollemne et necessarium duceret, nec sine religione et piaculo se id omittere posse, apud praetorem urbanum profiteretur, praetor senatum consuleret.
von sara.875 am 20.02.2015
Sollte jemand eine solch feierliche heilige Zeremonie für notwendig erachten und diese nicht ohne religiöse Verletzung und Sünde auslassen können, so sollte er dies vor dem Stadtprätor erklären, und der Prätor sollte den Senat konsultieren.
von vivienne823 am 07.11.2018
Wenn jemand eine solche religiöse Zeremonie als wesentlich erachtete und glaubte, sie nicht ohne religiöses Vergehen auslassen zu können, musste er dies dem Stadtmagistrat melden, der dann den Senat konsultieren würde.