Qui tantum initiati erant et ex carmine sacro, praeeunte uerba sacerdote, precationes fecerant, in quibus nefanda coniuratio in omne facinus ac libidinem continebatur, nec earum rerum ullam, in quas iureiurando obligati erant, in se aut alios admiserant, eos in uinculis relinquebant: qui stupris aut caedibus uiolati erant, qui falsis testimoniis, signis adulterinis, subiectione testamentorum, fraudibus aliis contaminati, eos capitali poena adficiebant.
von annalena.v am 23.02.2019
Diejenigen, die nur initiiert waren und Gebete aus dem heiligen Gesang nach dem Priester rezitierten, welche schreckliche Verschwörungen zur Begehung aller Arten von Verbrechen und unsittlichen Handlungen enthielten, aber tatsächlich keine der Handlungen ausgeführt hatten, zu denen sie sich selbst oder anderen gegenüber verpflichtet hatten, wurden im Gefängnis gehalten. Diejenigen jedoch, die Ausschweifungen oder Morde begangen, falschem Zeugnis beigewohnt, Siegel gefälscht, Testamente manipuliert oder andere Betrügereien verübt hatten, wurden zum Tode verurteilt.
von mari.c am 20.11.2014
Diejenigen, die nur initiiert worden waren und Gebete aus dem heiligen Gesang gemacht hatten, mit dem Priester, der die Worte vorsprach, in denen eine unsagbare Verschwörung für jedes Verbrechen und jede Lust enthalten war, und die keine der Sachen begangen hatten, zu denen sie durch Eid gebunden waren, gegen sich selbst oder andere, wurden in Ketten gelassen: Diejenigen aber, die durch Ausschweifungen oder Morde geschändet waren, die durch falsche Zeugnisse, gefälschte Siegel, Fälschung von Testamenten und andere Betrügereien verunreinigt waren, wurden mit Todesstrafe belegt.