Consul armis hostium in uno concrematis cumulo ceteram praedam conferre omnis iussit, et aut uendidit, quod eius in publicum redigendum erat, aut cum cura, ut quam aequissima esset, per milites diuisit.
von mehmet.w am 17.12.2023
Der Konsul ließ die Waffen der Feinde in einem Haufen verbrennen und befahl allen, die übrige Beute zu sammeln. Er verkaufte entweder das, was an die öffentliche Schatzkammer zurückgeführt werden musste, oder verteilte sie mit Sorgfalt unter den Soldaten, so dass sie möglichst gleichmäßig aufgeteilt wurde.
von linus.964 am 21.03.2024
Nachdem der Konsul die Waffen des Feindes in einem einzigen Haufen verbrannt hatte, befahl er allen, die restliche Beute zu sammeln. Er verkaufte dann entweder das, was in die öffentliche Schatzkammer gehen musste, oder verteilte den Rest sorgfältig unter seinen Soldaten, wobei er darauf achtete, die Verteilung so gerecht wie möglich zu gestalten.