P· cornelius eam rogationem pertulit; tum senatus decreuit, ut consules italiam et graeciam prouincias sortirentur; cui graecia euenisset, ut praeter eum numerum militum, quem l· quinctius consul in eam prouinciam ex auctoritate senatus scripsisset imperassetue, ut eum exercitum acciperet, quem m· baebius praetor anno priore ex senatus consulto in macedoniam traiecisset; et extra italiam permissum, ut, si res postulasset, auxilia ab sociis ne supra quinque milium numerum acciperet.
von milana.x am 01.07.2024
Cornelius brachte den Gesetzesentwurf durch. Der Senat beschloss dann, dass die Konsuln das Los ziehen sollten, um zu bestimmen, wer Italien und Griechenland regieren würde. Wer Griechenland erhielt, sollte nicht nur die Truppen erhalten, die Quinctius bereits für diese Provinz mit Billigung des Senats rekrutiert oder befehligt hatte, sondern auch das Heer, das Baebius im Vorjahr als Prätor nach Mazedonien entsandt hatte. Zusätzlich durfte er außerhalb Italiens bei Bedarf bis zu fünftausend Hilfstruppen von Verbündeten rekrutieren.
von Luna am 02.09.2015
Publius Cornelius brachte diese Gesetzesvorlage durch; sodann beschloss der Senat, dass die Konsuln für Italien und Griechenland lose ziehen sollten; demjenigen, dem Griechenland zufiel, sollte außer der Anzahl von Soldaten, die Lucius Quinctius der Konsul für diese Provinz nach Ermächtigung des Senats angeworben oder befehligt hatte, jene Armee übergeben werden, die Marcus Baebius der Prätor im Vorjahr aufgrund eines Senatsbeschlusses nach Makedonien überführt hatte; und außerhalb Italiens wurde erlaubt, dass er im Bedarfsfall Hilfstruppen von Verbündeten nicht über fünftausend Mann hinaus annehmen dürfe.