Id utrum sua sponte fecerint an quia mandatum ita fuerit non tam certum est quam uidetur tempori aptum fuisse integro certamine eos relinqui; nam ni ita esset, unus scipio uel notitia rei uel auctoritate, ita de utrisque meritus, finire nutu disceptationem potuisset.
von enes.9897 am 22.05.2015
Es ist unklar, ob sie aus eigener Initiative handelten oder Befehlen folgten, aber die Angelegenheit ungelöst zu lassen, schien zum damaligen Zeitpunkt die richtige Entscheidung gewesen zu sein. Schließlich hätte, wäre dies nicht der Fall gewesen, Scipio den Streit mit einer einfachen Geste schlichten können, angesichts seines Verständnisses der Situation und seiner Autorität, da er sich den Respekt beider Seiten erworben hatte.
von yannis.u am 14.07.2013
Ob sie dies aus eigenem Antrieb oder aufgrund einer Anweisung taten, ist nicht so gewiss, wie es dem Anlass angemessen erscheint, das Streitgespräch unentschieden zu lassen; denn wäre es nicht so, hätte Scipio allein, sei es durch Kenntnis der Sache oder durch seine Autorität, der sich so um beide Parteien verdient gemacht hat, den Streit mit einem Wink beenden können.