Satis compertum habemus duorum aut summum trium in ea re, non ciuitatis culpam esse, tam hercule quam in te tuoque praesidio accersendo accipiendoque in arcem nihil esse publico consilio actum.
von valerie.9852 am 27.07.2024
Wir haben hinreichend festgestellt, dass die Schuld bei zwei oder höchstens drei Personen liegt, und nicht beim Staat, genauso wie bei deiner Garnison, die vorgeladen und in die Zitadelle aufgenommen wurde, nichts durch öffentlichen Beschluss unternommen wurde.
von kristian.y am 14.12.2021
Wir sind ziemlich sicher, dass in dieser Angelegenheit die Schuld bei zwei oder höchstens drei Personen liegt, nicht beim Staat, ebenso gewiss wie es keine offizielle Entscheidung bei der Herbeirufung von Ihnen und Ihrer Garnison und deren Einlass in die Zitadelle gab.