Huius potitus loci consul eos qui arcem tenuerant liberos esse cum cognatis suaque habere iussit, bergistanos ceteros quaestori ut uenderet imperauit, de praedonibus supplicium sumpsit.
von katharina.o am 16.09.2014
Nachdem er Besitz von diesem Ort ergriffen hatte, befahl der Konsul, dass diejenigen, die die Zitadelle innegehabt hatten, frei zusammen mit ihren Verwandten seien und ihre Besitztümer behalten sollten; die übrigen Bergistani befahl er dem Quästor zu verkaufen, und von den Räubern vollzog er Bestrafung.
von linea846 am 08.09.2016
Nach der Eroberung dieses Ortes erlaubte der Konsul denjenigen, die die Festung verteidigt hatten, frei zu gehen, zusammen mit ihren Verwandten und ihre Besitztümer zu behalten. Er befahl jedoch dem Quästor, die übrigen Bergistani in die Sklaverei zu verkaufen, und ließ die Räuber hinrichten.